Satzung des Bürgervereins Eshof
Sinn Sitz und Zweck
Der Bürgerverein hat seinen Sitz in Eshof und bezweckt die
Pflege der Geselligkeit und guter bürgerlicher Sitten.
Dieser Zweck soll erreicht werden
Durch Veranstaltung geselliger Abende, zu welcher humoristischer
Unterhaltungen, sowie Vorträge, Gesellschaftsspiele und sonstige
Unterhaltungen geboten werden sollen.
Anmeldungen und Aufnahmen
Der Anmeldung hat eine persönliche Vorstellung beim
Vereinsvorsitzenden voran zu gehen.
Anmeldungen sind schriftlich oder mündlich beim Vereins-
vorsitzenden anzubringen. Aufnahmefähig sind nur gut beleumun-
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme
dete Personen im Alter von mindestens 17 Jahren
wird das neue Mitglied in die Rechte der anderen Mitglieder
eingestellt.
Eintrittsgeld und Beiträge: Das Eintrittsgeld beträgt für jedes
Mitglied 50 Pfennige
Ehrenmitglieder: Beiträge für jedes Mitglied a 50 Pf welches jährlich im Monat
Mai erhoben wird.
Für hervorragende Dienste um den Verein sowohl wie um die von
diesem verfolgten Zwecken kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden
Der darauf zielende Antrag muss vom Gesamtvorstand
oder mindestens einem drittel der Mitglieder gestellt werden.
derselbe gilt als genehmigt bei Zustimmung von mindestens 3/4 der
Anwesenden. Die Abstimmung erfolgt durch Stimmzettel.
Ehrenmitglieder sind vom Vereins beiträgen
befreit, haben aber trotzdem die Rechte der Mitglieder.
Fuß der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Tod, b) durch freiwilligem Austritt , durch Ausschließung.
Der Freiwillige ist dem Vorsitzenden 4 Wochen vorher schriftlich zu melden
Die Ausschließung eines Mitgliedes erfolgt durch die Mitglieder-
versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Dies kann a)
über drei Monate im Rückstand getreten ist und trotz schriftlicher
geschehen, wenn das Mitglied mit den Vereins- beiträgen
Aufforderung dem Vorsitzenden nicht binnen einer Woche zahlt b) Wenn er
sich dem Ansehen des Vereins nachteilig oder unehrenhafte Handlungen
zu Schulden kommen läßt, c) wenn er einer nach dieser Satzung
obliegenden wesentlichen Verpflichtung vorsätzlich oder aus grober
Fahrlässigkeit zuwider handelt. Um Mitteilung über die Ausschließung
ist gegen Empfangsschein zu bestätigen.
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Schriftführer
und einem Kassierer, welcher den geschäftsführenden Vorstand bilden.
Ferner aus einem stellvertretenden Kassierer, welche ihre Funktionen
nur bei Verhinderung der betreffenden Vorstandsmitglieder ausüben,
indessen in den Sitzungen des Gesamtvorstandes volles Stimmrecht
haben.
Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt einzeln durch
Mitgliederversammlung mittels Stimmzettel. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los. Die Wahl erfolgt auf 3 Jahre. Der Vorstand sowie
3 Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung
auf 3 Jahre gewählt. Die Wiederwahl der bisherigen Vorstandsmit-
glieder ist statthaft.
Der geschäftsführende Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen
Vertreters. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Seine Vertretungsmacht wird jedoch dahin beschränkt, daß er
aus den für den Verein vorgenommenen Rechtsgeschäften die ........
Mitglieder nur mit ihren Anteil am Vereinsvermögen
verpflichten kann. Darüber hinausgehende Verpflichtungen einzugehen ist
der Vorstand nicht gefugt. Ferner darf er Rechtsgeschäfte über ein
Objekt von 20 Mark hinaus nur auf Grund eines Be-
schlußes der Mitgliederversammlung eingehen. Zu den
Zu den Obliegenheiten des geschäftsführenden Vorstandes gehören
mitunter die Erstattung des Jahresberichts sowie des Vermögensstand
Rechnungslegung des abgelieferten Jahresberichts in der Mitgliederversammlung,
ferner die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
die Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Rechtsverbindliche Abmahnungen
des Vorstandes für den Verein bedürfen der Unterschrift des Vor-
sitzenden, des Schriftführers und des Kassieres bzw. ihrer Vertreter.
Obliegenheiten des Gesamtvorstandes
Zu den Obliegenheiten des Gesamtvorstandes gehören die Vor-
bereitung und Festsetzung der Tagesordnung sowie die Einbe-
berufung der Mitgliederversammlung ferner die Prüfung der
gegen den Verein erhobenen Forderungen.
Geschäftsführender Vorstand und Gesamtvorstand sollen ihre Beschlüsse
nach einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmen-
gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Auf Antrag eines
Vorstandsmitgliedes erfolgt Abstimmung durch Stimmzettel.
Die Sitzungen des Vorstandes haben mindestens fünf Tage
vorher der Mitgliederversammlungen statt zu finden.
Mitglieder Versammlung
Der Beschlußfassung der Mitglieder Versammlung unterliegen
alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht dem Vorstand
der oder anderen Vereinsorganen überwiesen sind.
Jedes Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung aus
aus der zu ihnen mindestens 3 Tage vorher unter Angabe von Art,
Zweck , und Gegenstand schriftlich einzuladen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen hat der Vorstand ein
zuberufen so oft dieses das Interesse des Vereins erfordert oder
wenn der vierte Teil der Mitglieder in Berufung schriftlich
unter Angabe des Zweckes und des Grundes verlangt.
Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden
in Beschließungsfällen von seinen Vertretern geleitet.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl
von erschienen Mitgliedern beschlußfähig.
Die Beschlußfassung erfolgt soweit die Satzung nichts
anderes bestimmt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmen-
gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bei .................
Zur Änderung “des Zwecks” des Vereins ist die Zustimmung aller
Mitglieder erforderlich; zur Zustimmung nicht erschienen muß
schriftlich erfolgen.
Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins
ist die Zustimmung von dreiviertel sämtlicher Mitglieder
erforderlich Ist eine solche Anzahl von der betr. Versammlung
nicht anwesend so ist eine solche Anzahl der betr. Ver-
sammlung mit dem HInweise berufen das Zustimmung
die Beschlußfähigkeit ohne Rücksichtnahme auf die Zahl der An-
wesenden nach einfacher Stimmenmehrheit erfolgt.
Die Abstimmung bei Mitgliederversammlungen ist ein öffentliches,
in einzelnen Fällen kann Antrag auf einfachen Mehrheitsbeschluß der
Versammlung eine Abstimmung durch Stimmzettel erfolgen.
Die Versammlungsbeschlüße werden durch den Schriftführer Punkt für Punkt
in der Versammlung protokolliert. Am Schluß der Versammlung zur
Vorlesung gebracht und das Protokoll von den anwesenden Mit-
gliedern des geschäftsführenden Vorstandes unterschrieben.
Ein Mitglied ist nicht Stimmberechtigt wenn zur Beschlußfassung das Klarmachen
eines Rechtsgeschafter mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung
eines Rechtsstreites mit ihm oder des Vereins betrifft.
Das Stimmrecht eines Mitgliedes ist auf einen Anderen nicht zu übertragen.
Kassen und Rechnungsprüfung
Zu den vorzunehmenden Kassenführungen sowie zur Prüfung der Jahresrechnung auf
ihrer Beläge, bestellt die Mitgliederversammlung zwei Mitglieder welche nur
vom Vorstand auf 3 Jahre gewählt waren über as Ergebnis der Prüfung
ist in der nächsten Mitgliederversammlung zu berichten.
.Wegfall des Vereinsvermögens bei Auflösung
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen den
Mitgliedern zu.
Abschlußbestimmungen
Durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschließung eines Mitgliedes
ist durch eröffnen des Konkurses über das Vermögen eines Mitgliedes
wird der Verein nicht aufgelöst. Nur das Mitglied selbst dessen
Person das bezügliche Ereignis eingetreten ist schützt uns
vom Verein aus mit dem Erlöschen der Haftung dieser
Mitglieder für die Schulden der versäumt , erlischt zugleich
jedweder Anspruch verfallen an das Vermögen des Vereins.
Der Anteil eines ausgeschiedenen oder ausgeschlossenen Mit-
gliedes am Vereinsvermögen fällt den übrigen
Teilnehmern zu.
Anteil wird durch etweige Kündigung des Privat-
gläubigers eines Mitgliedes des Vereins nicht
auflöst. In diesem Fall scheidet nur das Mitglied
dessen Anteil, dessen Anteil am Vereinsvermögen gepfändet
ist, mit der vorgedachten Wirkung aus. Dem Verein aus
daß Fest soll am 4 Sonntag im August also am
24 gefeiert werden, und letzten .... Montag .......
........... des selben gewähren zu wollen
.............. der Satzungen
16 .Dieser Satzung so am 18 Juni errichtet
Die Unterzeichnenden erkennen dieselben an
Eshof den 18 Juni 1913
Vorstand
Vorsitzender Schriftführer Kassierer
Heinrich Schütte Clemens Luse Wilhelm Gerbracht sen
Mitglieder
Georg Meschede Klemens Kemmerling Heinrich Luse Holzapfel
Wilhelm Völlmeckel Joseph Meschede Heinrich Schütte Senior
Theo Völlmecke Wilhelm Gerbracht Theodor Völlmecke
Franz Völmecke Johann Völlmecke
Wilhelm Linnemann